Gremien der Stiftung
Die Stiftung Zukunft und Hoffnung wird von zwei Organen geleitet und überwacht: dem Vorstand als ausführendem Organ und dem Stiftungsrat als kontrollierendem Gremium. Alle Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.

Vorstand
Der Vorstand besteht aus drei römisch-katholischen Mitgliedern, die ihren Wohnsitz im Gebiet der Stadt Verl haben. Von Amts wegen gehört dem Vorstand der Pfarrer der Katholischen Kirchengemeinde St. Anna Verl an. Die weiteren Mitglieder werden vom Stiftungsrat gewählt. Mindestens ein Mitglied soll über besondere Kenntnisse in Finanz- und Wirtschaftsfragen verfügen. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter.
Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich, solange das Mitglied zum Zeitpunkt der Wiederwahl das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Aufgaben des Vorstands
Der Vorstand entscheidet eigenverantwortlich in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Stiftung und führt deren laufende Geschäfte. Er vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Zu seinen Kernaufgaben gehören:
- Gewissenhafte Verwaltung und sichere Anlage des Stiftungsvermögens
- Verwendung der Stiftungsmittel entsprechend dem Satzungszweck
- Buchführung sowie Aufstellung des Haushaltsplans
- Erstellung der Jahresrechnung (Einnahmen-/Ausgabenrechnung und Vermögensrechnung) und des Tätigkeitsberichts
- Beauftragung einer unabhängigen Abschlussprüfung
Der Vorstand tritt mindestens einmal jährlich zusammen und ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel seiner Mitglieder – darunter die bzw. der Vorsitzende oder die Stellvertretung – anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
Stiftungsrat
Der Stiftungsrat besteht aus mindestens drei und höchstens fünf römisch-katholischen Mitgliedern. Sie werden vom Kirchenvorstand der Katholischen Kirchengemeinde St. Anna Verl ernannt und sollen über besondere Fachkompetenz und Erfahrung im Hinblick auf die Aufgaben der Stiftung verfügen. Aus seiner Mitte wählt der Stiftungsrat eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter.
Auch die Amtszeit der Stiftungsratsmitglieder beträgt fünf Jahre; eine Wiederwahl ist bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres möglich.
Aufgaben des Stiftungsrats
Der Stiftungsrat berät, unterstützt und überwacht den Vorstand. Seine Aufgaben umfassen insbesondere:
- Empfehlungen zur Verwaltung des Stiftungsvermögens und zur Verwendung der Stiftungsmittel
- Genehmigung des Haushaltsplans, der Jahresabrechnung und des Tätigkeitsberichts
- Bestellung des Abschlussprüfers
- Entlastung des Vorstands
- Wahl und – bei wichtigem Grund – Abberufung der gewählten Vorstandsmitglieder
Ordentliche Sitzungen finden mindestens einmal jährlich statt. Der Stiftungsrat ist beschlussfähig, wenn nach ordnungsgemäßer Einladung mindestens zwei Mitglieder – darunter die bzw. der Vorsitzende oder die Stellvertretung – anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.
Fachausschüsse und Arbeitsgruppen
Der Vorstand kann für einzelne Tätigkeitsbereiche – etwa Öffentlichkeitsarbeit, Mittelbeschaffung oder konkrete Projekte – Fachausschüsse und Arbeitsgruppen einrichten. Diese bieten Kirchenmitgliedern die Möglichkeit, sich aktiv an der Arbeit der Stiftung zu beteiligen. Alle Ausschussmitglieder sind ehrenamtlich tätig und dem Vorstand gegenüber rechenschaftspflichtig.